In Bezug auf den Verkauf von E-Zigaretten in stationären Geschäften sieht das Raucherschutzgesetz vor: “Verbot des Verkaufs Tabakerzeugnisse, zum Rauchen bestimmte Erzeugnisse, die keinen Tabak enthalten, rauchlose Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nikotintütchen tabakfrei für Personen unter 18 Jahren‘ und die sich daraus ergebende Verpflichtung für jeden, der solche Produkte verkauft, die Öffentlichkeit durch einen an gut sichtbarer Stelle angebrachten Hinweis auf dieses Verbot aufmerksam zu machen.